Die Eltern eines schulpflichtigen Kindes haben laut Entscheid des Berliner Oberverwaltungsgerichtes keinen Anspruch auf Befreiung ihres Kindes vom Sexualkundeunterricht. www.kla.tv/6888 Auch das Kultusministerium in Düsseldorf lehnte einen entsprechenden Antrag mit folgender Begründung ab: „Die Erziehungspflicht der Eltern kann nicht ein für allemalnso bestehen bleiben, wie sie bei der Annahme des Grundgesetzes bestanden haben mag.
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Zeitung: „Der Südafrika-Deutsche“, 8.8.2014 http://www.freiewelt.net/blog/kinderliebe-zu-den-eltern-grundlich-beseitigen-2903/ S&