Gespräch mit Ulrike Lembke, Professorin für Öffentliches Recht und Geschlechterstudien, und Christina Clemm, Fachanwältin für Familien- und Strafrecht, über den gesellschaftlichen und strafbehördlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt.
Während nach wie vor aus Scham, Abhängigkeit von den Tätern oder Angst vor sozialer Ächtung nur wenige Vergewaltigungen zur Anzeige gebracht werden, werden noch viel weniger im Falle einer Anzeige strafrechtlich verurteilt. Stattdessen sind Mythen um rachsüchtige Frauen, Vorwürfe des Rufmords und hexenjagdähnliche Diskreditierung von Opfern immer noch extrem prominent im Diskurs über sexualisierte Übergriffe und Vergewaltigung vertreten. Ein Gespräch über Defizite in Justiz und Strafbehörden und wie sich sowohl Unschuldsvermutungen gegenüber Angeklagten, als auch Rechtswahrung von Betroffenen gewährleisten lässt. Moderiert wird der Talk von taz-lab-Redakteurin Anastasia Tikhomirova.
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