Der Eingriff in den lebenden Organismus eines Tieres zu Forschungszwecken unterliegt dem Tierschutzgesetz und von daher strengen gesetzlichen Bestimmungen. www.kla.tv/9321 Selbst Eingriffe am Tier, dessen Gehirn unwiderruflich durch die tiefe Narkose geschädigt wurde, dessen sonstige Organe aber noch funktionieren, sind ohne behördliche Genehmigung strafbar.
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---------- Quellen / Links ----------
https://de.wikipedia.org/wiki/Tierschutzrecht
http://www.transplantation-information.de/hirntod_transplantation/hirntod_kritik_dateien/hirntod_kritik.htm
http://www.bag.admin.ch/transplantation/00694/01739/
http://www.organspendeausweis.org/
https://www.swisstransplant.org/de/
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/251/Seite.2510006.html