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Der Name „Schutzbehörde“ soll Fremdplatzierungen legitimieren

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Es mehren sich Berichte, dass Familienmitglieder völlig unverhältnismäßig durch die Schweizer „Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde“ KESB aus der Familie gerissen und fremdplatziert werden: Die KESB Linth ließ einen damals achtjährigen Jungen durch die Polizei aus dem Unterricht abholen. www.kla.tv/9246 Grund: Laut KESB könne die alleinerziehende Mutter ihre Mutterschaftspflichten nicht genügend erfüllen, da sie zu 100 % arbeite.nDies, obwohl der Junge tagsüber von der Groβmutter betreut worden war.

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Artikel „Paragraphen-bestimmte Kontaktsperre“ aus „Schweizerzeit“ vom 18.03.16

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