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Arbeitsschutzklausel: Internationales Recht über europäischem Recht

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In den meisten Handelsabkommen gibt es sogenannte Arbeitsschutzklauseln. www.kla.tv/9327 Diese besagen, dass der ausländische Arbeitgeber sich nach dem Arbeitsrecht des Gastgeberlandes richten muss.

Direkt-Link: www.kla.tv/9327
PDF: www.kla.tv/9327/pdf
Word: www.kla.tv/9327/doc

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http://www.arbeitskammer.de/fileadmin/user_upload/ak_download_datenbank/Politik/TTIP/3.Artikel_TTIP_arbeitnehmer_heft_6_2014.pdf

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