In den meisten Handelsabkommen gibt es sogenannte Arbeitsschutzklauseln. www.kla.tv/9327 Diese besagen, dass der ausländische Arbeitgeber sich nach dem Arbeitsrecht des Gastgeberlandes richten muss.
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http://www.youtube.com/watch?v=WYHiOfz3N8g 24:09 – 28:35
http://www.arbeitskammer.de/fileadmin/user_upload/ak_download_datenbank/Politik/TTIP/3.Artikel_TTIP_arbeitnehmer_heft_6_2014.pdf