Am 26. www.kla.tv/5946 September 2014 stand in dicken Lettern über einem kleinen Artikel einer deutschen Regionalzeitung: „Strenggläubige Mutter soll acht Tage in Haft.“ Da sie vor zwei Jahren das Bußgeld von 160 Euro für das Fehlen ihres zwölfjährigen Sohnes im Sexualkundeunterricht verweigert hatte, soll eine Mutter nun für acht Tage in Erzwingungshaft. „Weil sie sich im Recht fühle, werde die Bezahlung notorisch verweigert“, schreibt die Zeitung weiter ...
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Tageszeitung: Neue Westfälische vom 26.9.2014