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Volksbetrug: Vortäuschung falscher Tatsachen

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Das Vortäuschen von falschen Tatsachen nennt man Betrug. www.kla.tv/8822 Im normalen Geschäftsleben kann ein Vertrag als unwirksam erklärt werden, wenn ein sogenannter „Grundlagen-Irrtum“ vorliegt. Wie aber sieht das hinsichtlich der uns versprochenen Herrschaftsrechte aus?

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