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Straftatbestand: Schreckung der Bevölkerung

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Täglich werden unsere Völker weltweit Tag für Tag gezielt geschreckt: Erdölschock, Terror, Kriege und Kriegsgerüchte, Schreckgespenst »menschverursachter Klimawandel« und vieles mehr. www.kla.tv/13061 Völker zu schrecken ist eine klar definierte Straftat, das geht eindeutig aus dem Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) Art. 258 hervor: „Wer die Bevölkerung durch Androhen oder Vorspiegeln einer Gefahr für Leib, Leben oder Eigentum in Schrecken versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“ Doch wie und durch wen geschehen diese Schreckungen und wer profitiert daraus? Dieser Film deckt brisante Zusammenhänge auf.n

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https://www.businessinsider.de/bill-gates-warnt-vor-einer-bedrohung-die-schlimmer-ist-als-seuchen-2018-3 Schweizer Strafgesetzbuch (StGB) Art. 258 Schreckung der Bevölkerung SRF 08:00Uhr Nachrichten vom 25.8.2018

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