logo

Sterbehilfe – keine echte Hilfe für unheilbar Kranke!

time2 yr agoview0 views

Seit dem 6. www.kla.tv/8387 November 2015 ist in Deutschland die Beihilfe zur Selbsttötung, das meint die Selbsttötung auf Verlangen, straffrei. Der Suizidhelfer darf dabei nicht geschäftsmäßig handeln, das meint, er darf nicht am Tod des anderen verdienen. Dem Betroffenen wird ein tödlich wirkendes Mittel zur Verfügung gestellt, das er in eigener Entscheidung einnehmen muss. Die Beihilfe zur Selbsttötung ist auch in der Schweiz gesetzlich erlaubt.

Direkt-Link: www.kla.tv/8387
PDF: www.kla.tv/8387/pdf
Word: www.kla.tv/8387/doc

---------- Über diesen Kanal ----------
Klagemauer TV - Die anderen Nachrichten ...
Frei - unabhängig - unzensiert ...
↪ was die Medien nicht verschweigen sollten ...
↪ wenig Gehörtes vom Volk, für das Volk ...
↪ tägliche News ab 19꞉45 Uhr auf www.kla.tv

Dranbleiben lohnt sich!

Wöchentliche News erhalten per E-Mail:
www.kla.tv/news

---------- Quellen / Links ----------
- http://www.cdl-rlp.de/Unsere_Arbeit/Sterbehilfe/Rechtslage-Deutschland.html
  • http://kein-assistierter-suizid.de
  • http://hippokrates.ch/topic/sterbehilfe/ Vortrag Dr. Karen Nestor, Herbst 2015 &quot
Loading comments...