Notbremsengesetz §28b: Ohne Not ungebremst in den Ruin!

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Der neue §28b Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG, das sogenannte Notbremsen-Gesetz, orientiert sich ausschließlich an Inzidenzzahlen zur Festlegung von härtesten Corona-Maßnahmen. www.kla.tv/18612 Diese äußerst umstrittene Tatsache hat Rechtsanwalt Alexander Bredereck veranlasst, doch noch einmal genauer hinzuschauen. Dabei ist er auf überraschende Ergebnisse gestoßen.

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