Im Artikel 6 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) hieß es: „Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Mordhetze gegen demokratische Politiker,nBekundung von Glaubens-, Rassen-, Völkerhass, militaristische Propaganda sowie Kriegshetze […] sind Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuches.“
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