Als wesentliche Grundrechte in einer Demokratie gelten die freie Meinungsäußerung sowie das Versammlungs- und das Demonstrationsrecht. www.kla.tv/9957 Diese Grundrechte zu schützen, ist oberste Pflicht eines demokratischen Rechtsstaates.
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„Die unheilige Allianz“, Artikel von Karl Albrecht Schachtschneider, Compact-Magazin 12/2016, S. 40