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Jürgen, Rosalie und Schwein Nummer 4075

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Um die Leiden von Zucht- und Mastschweinen sichtbar zu machen, filmten Tierschützer 2013 heimlich die furchtbaren Zustände in einer großen Schweinezucht- und Mastanlage – einer davon war Jürgen aus dem Land der Tiere. Jürgen und die anderen landeten dafür vor Gericht. Vom Vorwurf des Hausfriedensbruches wurden sie 2016 vom Amtsgerichts Haldensleben wegen „Rechtfertigendem Notstand“ freigesprochen. Die Richterin sah das Rechtsgut Tierschutz in der Anlage mit 65.000 Tieren in einer Art verletzt, die den begangenen Hausfriedensbruch rechtfertigte. Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Magdeburg Berufung ein. Die Berufungsverhandlung fand am 11. Oktober 2017 im Landesgericht Magdeburg statt. Und die Tierschützer wurden erneut freigesprochen - das Urteil des Amtsgerichtes bestätigt! Aus Sicht der Angeklagten, die die furchtbaren Zustände in der Schweineanlage dokumentiert haben, ist das Betreten solcher Anlagen zu Dokumentations- und Beweiszwecken gerechtfertigt, weil das Recht der Tiere auf physische und psychische Unversehrtheit und auf ein Leben ohne Qual und Bedrängnis das Hausrecht der Anlagenbetreiber und deren wirtschaftliche Interessen überwiegt. Ein milderes Mittel, die Öffentlichkeit über die Zustände in den Tierfabriken zu informieren und die Strafverfolgungs- und Veterinärbehörden zum Tätigwerden zu motivieren, ist ihnen nicht bekannt. Mehr zu dem Fall findet ihr hier: http://www.ariwa.org/aktivitaeten/aufklaerung/aktionenarchiv/1490-tierschutzfilmteam-in-berufung-erneut-frei-gesprochen.html

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