Am 25.September 2015 stimmte die Mehrheit des Schweizer Parlaments einer Änderung des Asylgesetzes zu. www.kla.tv/7238 Änderungen, die es im wahrsten Sinne des Wortes in sich haben. Demnach soll jeder Asylbewerber einen unentgeltlichen Rechtsdienst beanspruchen können. Das heißt im Klartext: Jeder Asylbewerber bekommt einen Gratis-Anwalt. Eine Stunde Rechtsdienst bei einem Anwalt kostet den Schweizer Bürger in der Regel etwa 350.- bis 500.- Franken. Da stellt sich doch die berechtigte Frage, ob sich jeder Asylant das leisten können soll, was sich ein Schweizer Bürger nur schwer leisten kann?
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