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GEZ-Skandal: Böhmermann verstösst gegen Strafgesetz

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Am Freitag, den 09. Mai 2025 nahm sich Jan Böhmermann in seiner von GEZ-Gebühren finanzierten ZDF-Sendung sogenannte "Rechte Youtuber" ins Visier. Er veröffentlichte dabei die Identität des Youtubers "Clownswelt", nannte seinen Klarnamen, Wohnort und mehr. Das Strafgesetzbuch untersagt derartiges Verhalten. So würden allein durch § 126a jedem Normalbürger bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe drohen. Doch für Moderatoren des öffentlich rechtlichen Rundfunks scheint ein anderes Maß zu gelten.

Interessant: Trotz oder gerade wegen Böhmermanns Attacken hat der Youtuber „Clownswelt“ binnen kürzester Zeit über 100.000 Abonnenten dazu gewonnen.

Mehr dazu: https://infotakt.kla.tv

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