Jede Person kann bei der Schweizer Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde KESB mit wenigen Angaben eine Gefährdungsmeldung machen, wenn ihres Erachtens Erwachsene oder Kinder gefährdet sind. www.kla.tv/9260 Bei „dringendem Handlungsbedarf“ kann die KESB vorsorgliche Sofortmaßnahmen ohne Anhörung der am Verfahren beteiligten Personen (!) treffen.
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