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Das „Giftpilzprinzip“ – was legt Mobilfunkgrenzwerte fest?

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Von einem giftigen Pilz getroffen zu werden, hat wohl noch keinen umgebracht. www.kla.tv/13955 Den Pilz deshalb grundsätzlich als ungefährlich zu bezeichnen wäre aber eine drastische Verkürzung der Realität, denn sein Verzehr, hat schon so manchem mindestens starke Übelkeit bereitet. Werfen Sie einen Blick auf die Festlegung von Mobilfunkgrenzwerten und Sie werden feststellen, dass dieses Beispiel nicht weit von der harten Realität entfernt ist …

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