Bis vor kurzem noch konnte man davon ausgehen, dass nur derjenige strafrechtlich verfolgt wurde, dem auch konkrete und eigene Mordtaten nachgewiesen werden konnten. www.kla.tv/9606 Mit seinem jüngsten Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) nun aber ein neues Zeitalter in der Rechtsprechung eingeläutet: Der 95-jährige SS-Buchhalter Oskar Gröning wurde in Lüneburg zu bedingungslosen vier Jahren Haft verurteilt.
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http://www.heute.de/bgh-bestaetigt-urteil-gegen-ex-ss-mann-groening-kehrtwende-in-rechtsprechung-45999858.html