Abmahnfalle durch Verlinkung!

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10.12.2016 - https://www.sor.de/branchengefluester/lg-hamburg-abmahnfalle-verlinkung-mithaftung-fuer-urheberverstoesse-bei-verlinkung/

Das Landgericht Hamburg hat einen Website-Betreiber dafür schuldig gesprochen, weil dieser einen Textlink auf eine Seite mit Urheberrechtsverstoß gesetzt hat. Was bedeutet dieses (schwachsinnige) Urteil nun für Homepagebetreiber? Für das Internet generell? (Bitte beachten, dass dieses Urteil ggf. später aufgehoben werden kann. Bitte informieren Sie sich über den aktuellen juristischen Stand.)

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