Am 5. www.kla.tv/12237 April 2018 sendete der öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter ARTE den Kinofilm „Wild“. Der Film handelt von Zoophilie, dem abartigen sexuellen Hingezogensein zu Tieren und deren Missbrauch. Warum greift die Justiz nicht ein, wenn verbotene und widerliche Sexualpraktiken in die Gesellschaft eingeschleust werden?
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http://tierschutz-tierrecht.weebly.com/zoophilie.html
http://www.peta.de/zoophilie-sodomie-oder-der-sexuelle-missbrauch-von-tieren http://www.bmt-tierschutz.de/zoophilie/ https://dejure.org/gesetze/StGB/184.html § 5 Abs. 1 u. 2 Tierschutzgesetz (D) § 17 Tierschutzgesetz (D) Art. 16 Abs. 2 lit. j Tierschutzverordnung (CH)