Mehrere Klagen gegen die Zahlung der als nicht verfassungsgemäß empfundenen Medien-Zwangsgebühren wurden bereits abgewiesen. Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass das Recht gegeben sei, Rundfunkgebühren zu erheben, weil dem Zuschauer ein konkret-individueller Vorteil entstehe. Dieser konkret-individuelle Vorteil bestünde vor allem darin, dass sich dem Zuschauer eine authentische, auf sorgfältig recherchierten Informationen beruhende, vielfältige Berichterstattung biete.
https://infotakt.kla.tv/p/17000-programmbeschwerden-bei-ard
Und genau an dieser Urteilsbegründung setzt die Initiative „Beitragsstopper“ an. Sie ruft die Bevölkerung zu Programmbeschwerden auf, die die oben genannte Urteilsbegründung widerlegen. Der Aufruf zeigt Wirkung: Medienberichten zufolge ist die Zahl der Programmbeschwerden bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auffällig gestiegen. Das ZDF verzeichnete im vergangenen Jahr innerhalb weniger Monate 17.000 Beschwerden – mehr als zehnmal so viele wie im Jahr zuvor.
Auch Sie ärgern sich über einen schlecht recherchierten und einseitig verfassten Fernsehbericht? Dann reichen Sie doch Ihre Programmbeschwerde ein: www.rundfunkalarm.de
Website der „Beitragsblocker“: Hier klicken
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Rundfunkalarm - Rote Karte für manipulative Berichterstattung! ⤵️
🔗 www.kla.tv/37165 🔗 t.me/KlagemauerTV/4763